Windenergieanlage im Sommer

Unwirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim

Unwirksamkeitserklärung

Historie

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim stellte am 11. April 2016 den fortgeschriebenen sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ als Satzung fest.

Zu dieser Planfassung ist von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg im Einvernehmen mit den fachlich berührten Ministerien mit Datum vom 27. Juli 2016 der Genehmigungsbescheid erteilt worden.

Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43/2016 vom 18. Oktober 2016 ist der Sachliche Teilregionalplan in Kraft getreten.

In dem sachlichen Teilregionalplan 2016 wurden 48 Eignungsgebiete Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von 9.450 ha festgelegt. Im Bereich der Rohstoffsicherung wurden 23 Vorranggebiete mit einer Fläche von 1.354 ha und 12 Vorbehaltsgebiete mit einer Fläche von 616 ha festgelegt.