![Konferenzraum](https://uckermark-barnim.de/wp-content/uploads/Konferenzraum.jpg)
Die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim besteht aus insgesamt 50 Mitgliedern, den Regionalrät/-innen. Beide Landkreise sind mit jeweils 25 Regionalrät/-innen vertreten. Aufgrund der Kommunal-/Kreistagswahlen und Änderung der Hauptsatzung wird es noch Anpassungen bei den gewählten Regionalräten und beratenden Mitgliedern geben. DIe geborenen Regionalräte entsprechen dem Stand vom 9.07.2024.
Regionalrät/-innen von Amts wegen sind der Landrat des Landkreises Barnim und die Landrätin des Landkreises Uckermark, darüber hinaus Bürgermeister/-innen bzw. Amtsdirektor/-innen der amtsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände mit mindestens 5.000 Einwohnern. Sie werden als geborene Regionalrät/-innen bezeichnet. Darüber hinaus werden weitere Regionalrät/-innen von den Kreistagen der beiden Landkreise bestimmt, die gewählten Regionalrät/-innen. Auch Vertreter/-innen anderer in der Region tätiger Organisationen können auf Antrag als beratende Mitglieder von der Regionalversammlung aufgenommen werden. Sie haben in der Regionalversammlung jedoch kein Stimmrecht.