1. Ergänzung – Vorbehaltsgebiete Regional bedeutsames Gewerbegebiet

Erläuterungen zur Planungsabsicht

Anlass und Zielstellung der Planergänzung
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat am 8. Dezember 2025 den Beschluss gefasst, den integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim im Kapitel „Vorbehaltsgebiete Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ zu ergänzen.
Im integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim (Satzung 2024) sind 29 Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ festgelegt. In den als Vorbehaltsgebiet „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ (VB Gewerbe) festgelegten Gebieten ist der Flächenvorsorge für überörtlich bedeutsame gewerbliche Ansiedlungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen.
Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des integrierten Regionalplans wurden noch einmal zusätzliche Standorte durch die Kommunen benannt, für die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den integrierten Regionalplan noch Belange geprüft werden mussten (z.B. Siedlungsanschluss gemäß Landesentwicklungsplan). Diese Prüfung erfolgt nun im Rahmen einer Planergänzung.

Aktuelles

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat auf ihrer 45. Sitzung am 10. Juni 2026 den Vorentwurf der 1. Ergänzung des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim im G 1.1 – Vorbehaltsgebiete Regional bedeutsames Gewerbegebiet der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim gebilligt und die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen beschlossen (Beschluss-Nr. 04/2026).

Der Entwurf der 1. Ergänzung des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim beinhaltet zeichnerische sowie textliche Festlegungen für sechs neue Vorbehaltsgebiete Regional bedeutsames Gewerbegebiet (Grundsatz G 1.1) in den beiden Landkreisen Barnim und Uckermark. In den Vorbehaltsgebieten ist der Gewerbenutzung bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen.
Das Beteiligungsverfahren richtet sich nach § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 189) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Februar 2026 (GVBl. I Nr. 6) geändert worden ist.

Zum Entwurf der 1. Ergänzung des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim wurde gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung durchgeführt. Der mit dem Entwurf der 1. Ergänzung des integrierten Regionalplans ausliegende Umweltbericht beinhaltet umweltbezogene Informationen und dokumentiert die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen der 1. Ergänzung des integrierten Regionalplans auf den Menschen und die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, die Fläche, den Boden, das Wasser, das Klima und die Luft, die Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung. Darüber hinaus gibt der Umweltbericht Auskunft über geprüfte Alternativen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen sowie geplante Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen.
Zusammen mit der Begründung des Entwurfs der 1. Ergänzung des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim wird darüber hinaus eine ergänzende zweckdienliche Unterlage mit Informationen zu einer Standortanalyse zu potenziellen GIV-Standorten (Großflächige gewerblich-industrielle Vorsorgestandorte) in der Region Uckermark-Barnim ausgelegt.

Der Entwurf der 1. Ergänzung des integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim, bestehend aus Text und Festlegungskarte, wird mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und der zweckdienlichen Unterlage

vom 13. Juli 2026 bis einschließlich 13. August 2026 im Internet auf dieser Seite veröffentlicht:

Festlegungstext mit Begründung
Festlegungskarte
Umweltbericht
Datenschutz
Zweckdienliche Unterlage GIV
Shape Dateien

Unterlagen in polnischer Sprache / Dokumenty w języku polskim

Darüber hinaus werden die hier aufgeführten Unterlagen bei der folgenden Stelle während der angegebenen Zeiten für jedermann zur kostenlosen Einsicht analog ausgelegt:

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim, Regionale Planungsstelle, An der Friedensbrücke 22, 16225 Eberswalde (Montag, Mittwoch und Donners­tag von 9 bis 16 Uhr, Dienstag von 9 bis 18 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 03334 3878710 [Frau Schöler]).
Im Zeitraum vom Beginn der Auslegung am 13. Juli 2026 bis einschließlich 20. August 2026 können Stellungnahmen zum Planentwurf, zu seiner Begründung sowie zum zugehörigen Umweltbericht abgegeben werden.

Stellungnahmen sind an die

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde
oder per E-Mail an beteiligung@uckermark-barnim.de

zu richten.

Die Stellungnahmen können auch persönlich zur Niederschrift bei der oben genannten auslegenden Stelle abgegeben werden.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2, Satz 4, Nummer 3 ROG).

Eberswalde, den 10. Juni 2026

Daniel Kurth
Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft
Uckermark-Barnim

Erläuterungen zum Beschluss

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 8. Dezember 2025 den Beschluss gefasst, den integrierten Regionalplan im Thema Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ zu ergänzen.
Anlass für die Prüfung einer Planergänzung war die Anregung zusätzlicher Vorbehalts-gebiete regional bedeutsames Gewerbegebiet im Beteiligungsverfahren 2023. Explizit wurden Erweiterungen der Vorbehaltsgebiete regional bedeutsames Gewerbegebiet im Bereich Bernau Süd und in Rosow gefordert.
Grundsätzlich besteht eine Knappheit an Gewerbeflächen im Land Brandenburg, was sich ggf. hemmend auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region auswirken kann. Darüber hinaus bestehen auf Grund des laufenden Transformationsprozesses in Schwedt besondere Flächenbedarfe.
Ein Planergänzungsverfahren bietet eine geeignete Lösung, um dem Ansinnen, geeignete Gewerbeflächen in der Region Uckermark-Barnim bereitzustellen, schnellstmöglich Rechnung tragen zu können. Im integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim sind bereits 29 Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ festgelegt. In diesen Gebieten ist der Flächenvorsorge für überörtlich bedeutsame gewerbliche Ansiedlungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen.
Um einen Planentwurf zu erarbeiten werden nun zunächst Informationen von Trägern öffentlicher Belange eingeholt, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Ein Entwurf soll der Regionalversammlung im Sommer 2026 vorgestellt werden, im Anschluss soll die öffentliche Auslegung erfolgen.