
Der Regionalvorstand besteht aus einem oder einer Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Regionalvorstands werden von der Regionalversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Vier der Vorstandsmitglieder müssen aus dem Kreis der geborenen Regionalrät/-innen stammen. Alle Teile der Region sollen durch die Vorstandsmitglieder angemessen vertreten sein.