Die Regionalversammlung kann die Bildung von Ausschüssen mit beratender Funktion beschließen. Die Ausschussmitglieder werden durch die Regionalversammlung aus dem Kreis der Regionalräte bzw. Regionalrätinnen gewählt.
Aufgrund der Kommunal- und Kreistagswahlen und der Änderung der Hauptsatzung gab es Anpassungen bei den Regionalräten. Die Mitglieder des Planungsausschusses sind daher im Rahmen der nächsten Regionalversammlung neu zu bestimmen.