Steuerung der Windenergienutzung durch den Integrierten Regionalplan
Durch die Ungültigkeit des sachlichen Teilregionalplans von 2016 und den Wegfall des „Moratoriums“ Ende 2022 befindet sich die Region in Bezug auf die räumliche Steuerung der Windenergienutzung derzeit in einer Lücke. Darum arbeitet die Regionale Planungsgemeinschaft mit Hochdruck daran, einen Regionalplan zu erarbeiten, der den neuen Vorgaben des Bundes entspricht:
Mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ haben sich die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Windkraft grundlegend geändert. Während die Regionalplanung in Brandenburg bislang Eignungsgebiete ausgewiesen hat, außerhalb derer keine Errichtung von Windenergieanlagen möglich war, verpflichtet der Bund die Planungsgemeinschaften nun zur Festlegung von Vorranggebieten. In diesem Zuge muss die Methodik zur Festlegung von Windenergiegebieten umgestellt und die Kriterien neu bewertet werden.
Aufgabe der Planungsgemeinschaft ist es nun, zu prüfen, welche der bestehenden Windenergieanlagen den aktuellen Kriterien für die Ausweisung entsprechen. Ziel ist es, den Bestand an Windenergieanlagen zu sichern und auf neue Gebietsausweisungen nur in dem Maße zurück zu greifen, das unbedingt erforderlich ist, um die Energieziele der Bundesregierung zu erreichen.
Das Bundesbaugesetz privilegiert im § 35 die Windenergienutzung im Außenbereich. Das bedeutet, dass außerhalb von bebauten Bereichen (z.B. Wohnsiedlungen) grundsätzlich die Möglichkeit besteht, Windenergieanlagen zu errichten. Damit diese Entwicklung gesteuert werden kann, müssen zukünftig Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Mindestens 1,8 % der Regionsfläche müssen bis 2027 bzw. 2,2 % der Regionsfläche bis 2032 als solche festgelegt werden. Nur wenn dies gelingt, entfällt für die Region die generelle Privilegierung der Windenergie. Diese Steuerung des Ausbaus ist nur mit dem Regionalplan möglich. Danach können einzig die Städte und Gemeinden darüber entscheiden, ob sie über ein Bauleitplanverfahren noch zusätzliche Flächen als Windenergiegebiete ausweisen.
Ein zweiter Entwurf für den Integrierten Regionalplan, der nunmehr Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausweist und den aktuellen Kriterien entspricht, soll im zweiten Quartal 2023 vorliegen. Gelingt eine zeitnahe Beschlussfassung, können wir schon bald nachweisen: Uckermark-Barnim schafft den geforderten Platz für die Windenergie und kann die Steuerung des Ausbaus wieder in die Hand nehmen.
Entwurf 2022 des Integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat auf ihrer 38. Sitzung am 22. Juni 2022 den Vorentwurf des Integrierten Regionalplans Uckermark-Barnim der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim gebilligt und die Eröffnung eines ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 4. Oktober 2022 statt. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endete am 11. Oktober 2022. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Raumordnungsgesetz). Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun durch die Regionale Planungsgemeinschaft verarbeitet und der Entwurf gegebenenfalls angepasst.
Der Geltungsbereich des Integrierten Regionalplans umfasst die Gebiete der Landkreise Uckermark und Barnim mit ihren kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden. Der Entwurf beinhaltet zeichnerische und textliche Festlegungen zu den Themen Gewerbestandorte, Rohstoffsicherung und -gewinnung, Tourismus, Siedlungsentwicklung, Verkehr und Mobilität, Freiraumverbund, Klima und erneuerbare Energien sowie regionale Kooperation.
Der mit dem Entwurf 2022 des integrierten Regionalplans ausliegende Umweltbericht beinhaltet umweltbezogene Informationen und dokumentiert die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Regionalplans auf den Menschen und die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, die Fläche, den Boden, das Wasser, das Klima und die Luft, die Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung. Darüber hinaus gibt der Umweltbericht Auskunft über geprüfte Alternativen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltauswirkungen sowie geplante Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen.
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Integrierter Regionalplan Uckermark-Barnim (Entwurf 2022):
Festlegungstext und Begründung
Umweltbericht:
Umweltbericht für den Entwurf 2022
Anhang_1_Steckbriefe_VR_Rohstoffe
Anhang_2_Steckbriefe_Windeignungsgebiete
Bestandskarte_1_Schutzgut_Mensch-Gesundheit-Kultur
Bestandskarte_2_Schutzgut_Tiere-Pflanzen-biologische-Vielfalt
Bestandskarte_3_Schutzgut-Boden-Wasser-Luft-Klima
Zweckdienliche Unterlagen:
Thema-Windenergie-Gutachten-Schallimmissionsprognose
Thema-Windenergie-Steckbriefe-Abgrenzung-WEG
Datenschutz:
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Geodaten:
Beteiligungsunterlagen in polnischer Sprache:
Zintegrowany Plan Regionalny Uckermark-Barnim Projekt 2022 (ZIP-Download)