A11_bei_Penkun

Aufgaben und Inhalte eines Regionalplanes

Die Regionalplanung stellt die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region dar, dabei geben die Regionalpläne den Rahmen sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung vor. Sie sind aus dem gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und dem gemeinsamen Landesentwicklungsplan (LEP HR) zu entwickeln und vertiefen die Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Sie konkretisieren diese für die jeweiligen Regionen zur Sicherung und Entwicklung der natürlichen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen. Die Regionalpläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen Darstellungen, der Maßstab beträgt dabei generell 1:100.000. Regionalpläne können auch in sachlichen und räumlichen Teilplänen aufgestellt werden.

Aktuelle Pläne, Entwürfe und Historie:

DIe Erstellung eines Planes durchläuft in der Regel folgendes Prozedere:

1.
Aufstellungs-beschluss

Die Regionalversammlung der Planungsregion beschliesst die Erstellung eines Regionalplanes

2.
Planentwurf

Der erste Entwurf des Planes wird durch die Mitarbeiter der Regionalen Planungstelle erstellt

3.
Anhörungsentwurf

Wird im Planungsausschuss vorberaten und durch die Regionalversammlung beschlossen

4.
Beteiligung Öffentlichkeit

Anhörung der Gemeinden und öffentlichen Träger. Öffentliche Auslegung von zwei Monaten für die Bürger

5.
Planfortschreibung

Verarbeitung der, von Gemeinden bzw. öffentlichen Trägern und Bürger, eingehenden Hinweise und Anregungen.

6.
Satzungsbeschluss

Nach Abwegung aller Anregungen und Stellungnahmen fasst die Regionalversammlung den Beschluss

7.
Genehmigung

Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg genehmigt den Plan.

8.
Veröffentlichung

Regionalplan wird final veröffentlicht und erlangt Gültigkeit.

Insbesondere der Punkt 4 spielt hier für uns eine übergeordnete Rolle. Uns ist wichtig, dass die Belange der Menschen und Entscheider unserer Planungsregion berücksichtigt werden und Verständnis für unsere Entscheidungen vorhanden ist.