Die Regionalversammlung der Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim besteht aus insgesamt 56 Mitgliedern, den Regionalrät/-innen. Beide Landkreise sind mit jeweils 28 Regionalrät/-innen vertreten.
Regionalrät/-innen von Amts wegen sind der Landrat des Landkreises Barnim und die Landrätin des Landkreises Uckermark, darüber hinaus Bürgermeister/-innen bzw. Amtsdirektor/-innen der amtsfreien Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie werden als geborene Regionalrät/-innen bezeichnet. Darüber hinaus werden weitere Regionalrät/-innen von den Kreistagen der beiden Landkreise bestimmt, die gewählten Regionalrät/-innen. Auch Vertreter/-innen anderer in der Region tätiger Organisationen können auf Antrag als beratende Mitglieder von der Regionalversammlung aufgenommen werden. Sie haben in der Regionalversammlung jedoch kein Stimmrecht.