
Im rechtskräftigen integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim sind 29 Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ festgelegt. Um einer Flächenvorsorge für künftige gewerbliche Entwicklungen sowie kommunalen Planungsabsichten Rechnung zu tragen, ist nun beabsichtigt, weitere Standorte zu ergänzen. Die im integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim rechtskräftig festgelegten Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ bleiben davon unberührt, ebenso die weiteren Festlegungen des integrierten Regionalplans.
Erläuterungen zur Planungsabsicht
Anlass und Zielstellung der Planergänzung
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat am 8. Dezember 2025 den Beschluss gefasst, den integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim im Kapitel „Vorbehaltsgebiete Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ zu ergänzen. Die Ergänzung des integrierten Regionalplans soll ausschließlich zeichnerische und textliche Festlegungen zu Vorbehaltsgebieten (VB) „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ enthalten. Die im integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim rechtskräftig festgelegten Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ bleiben davon unberührt, ebenso die weiteren Festlegungen des integrierten Regionalplans.
Im integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim (Satzung 2024) sind 29 Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ festgelegt. In den als Vorbehaltsgebiet „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ (VB Gewerbe) festgelegten Gebieten ist der Flächenvorsorge für überörtlich bedeutsame gewerbliche Ansiedlungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen.
Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des integrierten Regionalplans wurden noch einmal zusätzliche Standorte durch die Kommunen benannt, für die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den integrierten Regionalplan noch Belange geprüft werden mussten (z.B. Siedlungsanschluss gemäß Landesentwicklungsplan). Diese Prüfung erfolgt nun im Rahmen einer Planergänzung.


