Collage einiger Grundfunktionaler Schwerpunkte

Sachlicher Teilregionalplan „Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim (2020)

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat in Ihrer 35. Sitzung am 8. Oktober 2020 den sachlichen Teilregionalplan „Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ (2020) als Satzung beschlossen. Der Teilregionalplan wurde mit Bescheid vom 18. November 2020 durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg genehmigt. 

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung am 23. Dezember 2020 im Amtsblatt für Brandenburg erlangt der Plan Rechtskraft.

Die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat gemäß § 4 Absatz 2 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen-und Sanierungsplanung (RegBkPlG) die Pflichtaufgabe, den Regionalplan für die Planungsregion Uckermark-Barnim aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen.

Der Geltungsbereich des sachlichen Teilregionalplans „Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ umfasst die Gebiete der Landkreise Uckermark und Barnim mit ihren kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden. Der Teilregionalplan trifft Festlegungen zur Raumstruktur sowie zu Grundfunktionalen Schwerpunkten. Grundfunktionale Schwerpunkte sind besonders funktionsstarke Ortsteile geeigneter Gemeinden. Diesen Ortsteilen bietet der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg erweiterte Möglichkeiten in den Bereichen Wohnsiedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhandels.

Den sachlichen Teilregionalplan „Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ und alle zugehörigen Dokumente für die Planungsregion Uckermark-Barnim (Satzung 2020) finden Sie hier:

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