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Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ 2016

Unwirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan
„Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim

Unwirksamkeitserklärung

Ein Beschluss der Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim über neue Kriterien zur Planung von Windeignungsgebieten liegt seit dem 21.06.2021 vor und wurde im Amtsblatt für das Land Brandenburg  am 28.07.2021 veröffentlicht.

Mit der Veröffentlichung der Kriterien im Amtsblatt sind die Regelungen gemäß § 2c RegBkPlG in der Region Uckermark-Barnim in Kraft getreten.

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Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim stellte am 11. April 2016 den fortgeschriebenen sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ als Satzung fest.

Zu dieser Planfassung ist von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg im Einvernehmen mit den fachlich berührten Ministerien mit Datum vom 27. Juli 2016 der Genehmigungsbescheid erteilt worden.

Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43/2016 vom 18. Oktober 2016 ist der Sachliche Teilregionalplan in Kraft getreten.

Die Regionale Planungsgemeinschaft hat im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung gemäß § 9 ff Raumordnungsgesetz (ROG 2008) und § 2a RegBkPlG (2012) einen Umweltbericht zum sachlichen Teilplan erarbeitet. Im Anhang zum UB sind die Steckbriefe zu den Festlegungen der Eignungsgebiete Windenergienutzung (WEG) (Anhang 1 WEG des Landkreises Uckermark, Anhang 2 WEG des Landkreises Barnim), die Steckbriefe zu den Festlegungen von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe (Anhang 3 Vorranggebiete Rohstoffe, Anhang 4 Vorbehaltsgebiete Rohstoffe) sowie das Gutachten zur Landschaftsbildbewertung (Anhang 5) aufgeführt.

Mit seinem Inkrafttreten verdrängt der fortgeschriebene sachliche Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ den sachlichen Teilregionalplan in der Fassung der Neuveröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38/2004 vom 29. September 2004.

Die Regionalversammlung Uckermark-Barnim beschloss am Montag, den 11. April 2016 mit einer deutlichen Mehrheit von 27 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen und 9 Gegenstimmen den fortgeschriebenen sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ als Satzung.

In dem sachlichen Teilregionalplan 2016 werden 48 Eignungsgebiete Windenergienutzung mit einer Gesamtfläche von 9.450 ha festgelegt. Dies entspricht einem Anteil von 2,1 Prozent der gesamten Region, womit allerdings auch 97,9 Prozent der Region von einer Bebauung mit Windenergieanlagen ausgeschlossen werden. Im Bereich der Rohstoffsicherung sind 23 Vorranggebiete mit einer Fläche von 1.354 ha und 12 Vorbehaltsgebiete mit einer Fläche von 616 ha festgelegt.

Nach einer über 10-jährigen Planung wurde damit nun eine neue Grundlage für einen geregelten Ausbau der Windenergie sowie zur Sicherung des Rohstoffabbaus geschaffen. Ohne einen gültigen Regionalplan könnte allein nach dem Baugesetzbuch geplant werden, was zur Folge hätte, dass Windenergieanlegen damit auch in Bereichen, die der Regionalplan ausschließt, errichtet werden könnten. Bislang hat der Regionalplan aus dem Jahr 2004 einen ungeordneten Ausbau der Windenergie verhindert, jedoch machte die mittlerweise veränderte Rechtslage mit zum Teil deutlich höheren rechtlichen Anforderungen eine Überarbeitung des sachlichen Teilregionalplans dringend nötig.

Inhalte der Planung:

Die raumordnerische Steuerung der Windenergienutzung in der Planungsregion Uckermark-Barnim erfolgt durch die Festlegung von Eignungsgebieten Windenergienutzung. Eignungsgebiete Windenergienutzung sind Gebiete, in denen der Windenergienutzung, die städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen ist, andere raumbedeutsame Belange nicht entgegenstehen. Gleichzeitig ist die Windenergienutzung an anderer Stelle im Planungsraum ausgeschlossen. Innerhalb der in der Festlegungskarte festgelegten Eignungsgebiete Windenergienutzung stimmt die Errichtung von Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung überein.

Weiterhin ist die planerische Sicherung regional bedeutsamer Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe Gegenstand der vorliegenden Planung. In der Planungsregion Uckermark-Barnim wurden die Rohstoffe Kies, Sand, Ton und Torf in wirtschaftlich gewinnbarem Umfang nachgewiesen.

Die regionalplanerische Sicherung hochwertiger Lagerstätten oberflächennaher Rohstoffe erfolgt über die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe.

Vorranggebiete für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe stehen vorrangig dem Rohstoffabbau zur Verfügung. Die Vereinbarkeit der Rohstoffgewinnung mit den landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen wurde festgestellt. Andere raumbedeutsame Nutzungen sind ausgeschlossen, soweit diese mit der vorrangigen Funktion Rohstoffgewinnung nicht vereinbar sind.

In Vorbehaltsgebieten für die Gewinnung oberflächennaher Rohstoffe sind mögliche Gewinnungsvorhaben noch einer abschließenden raumordnerischen Bewertung zu unterziehen. Den Belangen der Rohstoffsicherung ist dabei im Abwägungsprozess besondere Bedeutung beizumessen.