Windenergie in der Uckermark

Aufgaben der Organe und Gremien der Regionalen Planungsgemeinschaft

Sie fasst Beschlüsse über die Grundzüge der Planungsarbeit sowie die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalplans und der räumlich oder sachlich begrenzten Teilpläne. Weiterhin kann die Regionalversammlung über die Übernahme weiterer Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung beschließen. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Feststellung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes, die Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen und die Aufnahme von beratenden Mitgliedern in die Regionalversammlung.

Die Regionalversammlung besteht aus insgesamt 49 Regionalräte/-innen. Diese sind die Landräte/-innen, Bürgermeister/-innen der Gemeinden und Amtsdirektoren/-innen ab einer Größe von 5.000 Einwohnern (geborene Regionalräte/-innen) sowie Vertreter aus den Kreistagen (gewählte Regionalräte/-innen). Weiterhin können auf Antrag Vertreter/-innen – von in der Region tätigen Organisationen – in die Regionalversammlung aufgenommen werden (beratende Mitglieder). Derzeit besteht die Regionalversammlung der Planungsregion Uckermark-Barnim aus 18 geborenen Regionalräte/-innen, 31 gewählten Regionalräte/-innen und 7 beratenden Mitgliedern.

Regionalversammlung

Ist das beschließende Organ der Regionalen Planungsgemeinschaft


Die Regionalversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Regionalvorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden, einem oder mehreren Stellvertreter/-innen und weiteren Mitgliedern. Dabei sollen alle Teile der Region angemessen vertreten sein. Jedes Vorstandsmitglied hat einen Stellvertreter aus den Reihen der Regionalversammlung.

Der Vorsitzende des Regionalvorstandes ist zugleich Vorsitzender der Regionalversammlung und vertritt die Regionale Planungsgemeinschaft nach außen.

Der Regionalvorstand hat die Beschlüsse der Regionalversammlung vorzubereiten und auszuführen. Zu dessen Aufgaben gehört unter anderem die Entwicklung von Maßgaben zur Erarbeitung und Fortschreibung des Regionalplanes sowie die Vorbereitung von Beschlussfassungen über Stellungnahmen und Empfehlungen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von regionaler Bedeutung. Weiterhin gehört die Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Mitarbeiter der Regionalen Planungsstelle dazu.

Regionalvorstand

Bereitet die Beschlüsse der Regionalversammlung vor und führt diese aus


Der Planungsausschuss wirkt bei der Erstellung des Regionalplans mit und berät die Regionale Planungsstelle bei der Ausarbeitung von Entwürfen und Beschlussvorlagen für den Regionalvorstand. Der Ausschuss informiert sich regelmäßig über den Stand der Planungsarbeit, berät wichtige Arbeitsergebnisse und gibt der Planungsstelle Empfehlungen zu planungsrelevanten Fragen.

Planungsausschuss

Hat beratende Funktion im laufenden Planverfahren