Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu bevorstehenden Sitzungen unserer Gremien, die Protokolle, Rechtsgrundlagen, Informationen zu weiteren Veranstaltungen und Neuigkeiten rund um die Regionale Planungsstelle.


Nächste Termine


Veranstaltungen

Die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg hat am 24. September 2024 den Integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim offiziell genehmigt. Diese Genehmigung wurde uns heute im Büro der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim durch Herrn Feskorn übergeben.

Der integrierte Regionalplan Uckermark-Barnim erfüllt die Anforderungen des Brandenburgischen Flächenzielgesetzes (BbgFzG vom 8. März 2023 GVBl. Nr. 3) und entspricht den regionalen Teilflächenzielen zu den Stichtagen 31. Dezember 2027 sowie 31. Dezember 2032. Dies bedeutet, dass nach Veröffentlichung der Genehmigung im Amtsblatt des Landes Brandenburg die Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich entfällt.

Der integrierte Regionalplan Uckermark-Barnim schafft darüber hinaus Planungssicherheit für weitere wichtige Themen, darunter die Entwicklung von Gewerbestandorten, die Rohstoffsicherung und -gewinnung, den Tourismus, die Siedlungsentwicklung, Verkehr und Mobilität, die Sicherung von bedeutenden Freiräumen sowie die Entwicklung kulturlandschaftlicher Handlungsräume.

Pressemitteilung des Vorsitzenden der Regionalen Planungsgemeinschaft

© Matthias Lindner

Am 02. September 2024 haben wir als eine von drei ausgewählten Planungsregionen entlang der Oder unseren Förderbescheid für ein MORO-Projekt erhalten.

Die Übergabe der Förderurkunde erfolgte durch die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Frau Klara Geywitz. MORO steht für „Modellvorhaben der Raumordnung“ und in dem speziellen Projekt geht es um grenzüberschreitende Synergien von Raumordnung und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Oder.

Unser Hauptaugenmerk während der 3-jährigen Projektlaufzeit wird ein Dialogprozess zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes im deutsch-polnischen Grenzgebiet (Regionen Uckermark-Barnim und Zachodniopomorskie) sein.

Die folgenden Zielstellungen sind dabei im Fokus:

  • Initiierung eines grenzüberschreitenden Wissens- und Erfahrungsaustausches zu Schnittstellen zwischen Raumordnung und Wasserwirtschaft
  • Identifikation von geeigneten Strategien zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes, einschließlich Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes
  • Sensibilisierung von Akteuren für die Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten
  • Erarbeitung und Diskussion von neuen Kooperations- und Umsetzungsmodellen, Vernetzung von Akteuren
  • Gewinnung von Erkenntnissen für Möglichkeiten und Grenzen der regionalplanerischen Steuerung im Bereich des Landschaftswasserhaushaltes und Steigerung der Akzeptanz für die Raumordnung durch vertieften Dialog mit verschiedenen Akteuren

Gemeinsam mit den unterschiedlichsten Akteuren aus unserer und der polnischen Nachbarregion werden u. a. Teilregionenmit besonderer Funktion für den Landeswasserhaushalt (u. a. Wasserrückhalt, Grundwasserneubildung, Hochwasserrisiko) identifiziert und geeignete Strategie-/Maßnahmenkonzeptezur Stabilisierung des Landeswasserhaushaltes erarbeitet.

© Matthias Lindner

Dies wird nicht nur auf Regionalplanungs- und Landkreisebene erfolgen, sondern eine Zusammenarbeit mit Landnutzern, Kommunen, Wasser- und Bodenverbänden und weiteren Zielgruppen ist für den Erfolg des Projektes unumgänglich.

Wir freuen uns auf die Herausforderungen und kommenden Veranstaltungen.

Blick in den Sitzungssaal der Standhalle Eberswalde
Bildrechte RBB

Am 21.05.2024 wurde in der 42. Sitzung der Regionalversammlung der integrierte Regionalplan Uckermark-Barnim als Satzung beschlossen. Die achtjährige Erarbeitungsphase wurde damit zu einem erfolgversprechenden Ende geführt.

Entgegen der landläufigen Meinung sichert der Plan nicht nur Flächen für die Windenergie, sondern schafft darüber hinaus Planungssicherheit für verschiedene Themen, darunter die Entwicklung von Gewerbestandorten, die Rohstoffsicherung und -gewinnung, den Tourismus, die Siedlungsentwicklung, Verkehr und Mobilität, die Sicherung von bedeutenden Freiräumen sowie die Entwicklung kulturlandschaftlicher Handlungsräume.

Die beplanten Flächen stellen sich wie folgt in Bezug auf die gesamte Regionsfläche dar:

39,0 % Vorranggebiet Freiraumverbund
33,9 % Vorbehaltsgebiet Tourismus
2,2 % Vorranggebiete Windenergienutzung
2,2 % Vorbehaltsgebiete Siedlung
0,73 % Vorbehaltsgebiete Regional bedeutsames Gewerbegebiet
0,57 % Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung
0,23 % Vorranggebiete Rohstoffgewinnung

sowie 10 Potenzialstandorte für die Wasserstoffproduktion.

Mit dem nun verabschiedeten Plan ist es des Weiteren gelungen, die bundesgesetzlich festgelegten Flächenziele von 2,2 % für die Windenergienutzung auszuweisen und somit einem Wildwuchs beim Ausbau der erneuerbaren Energien entgegenzuwirken.

Der integrierte Regionalplan für die Region Uckermark-Barnim wurde mit 31 Ja-Stimmen, 8 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen mit großer Mehrheit beschlossen.

Darüber hinaus wurde auch die Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft geändert, sodass zukünftig alle Hauptverwaltungsbeamten aus unserer Region stimmberechtigt an der Regionalversammlung teilnehmen können. Bisher war dazu eine Mindestgröße von 5.000 Einwohnern der betreffenden Gemeinde bzw. des Amtes notwendig.

Das Regionale Energiemanagement ist ein seit 2011 in der Planungsstelle angesiedeltes Projekt und soll vorbehaltlich der weiteren finanziellen Unterstützung durch das Land und die Landkreise fortgeführt werden. Es soll die Kommunen bis ins Jahr 2027 beim Erreichen der Ziele aus der Klimastrategie des Landes Brandenburg aktiv unterstützen. Weiterhin wurde die aktualisierte Fassung der „Handreichung Planungskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ freigegeben.

Abschließend wurde ein Beschluss gefasst, welcher einen Appell an die beiden Kreistage und die zukünftige Regionalversammlung richtet, einen Diskurs über die sich derzeit vollziehenden und weiterhin zu erwartenden Veränderungen in der Prägung und Nutzung der Landschaft zu führen. Ein Ziel dabei ist, wirkungsvollere und besser abgestimmte Kompensationsmaßnahmen zu entwickeln, die vor allem dort wirken sollen, wo die Eingriffe am stärksten sind.

Alle Details und Unterlagen finden sie hier.

Medienberichte finden Sie u.a. auf Seiten des RBB und der MOZ

https://www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/2024/05/regionalplan-uckermark-barnim-erneuerbare-energie-solar-windkraft-rohstoffe-tourismus-protest-buergerinitiative-bernau-templin.html

https://www.moz.de/lokales/eberswalde/windkraft-in-barnim-und-uckermark-der-regionalplan-wird-dringend-gebraucht-73840213.html

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Wasserstofftour durch die Regionen“ besuchte der Brandenburgische Wirtschaftsminister Prof. Dr. Steinbach am 14.03.2024 zum zweiten Mal die Wasserstoffregion Uckermark-Barnim. Die gemeinsam mit der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim organisierte Veranstaltung fand auf dem Campingplatz „Sonnenkap“ am Unteruckersee in Prenzlau statt und versammelte rund 60 Teilnehmende aus der Region.

Das Treffen ermöglichte einen konstruktiven Dialog und Informationsaustausch über die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Wasserstofftechnologie in der Region.

Mehr Bilder und einen ausführlichen Bericht finden Sie unter
https://h2-uckermark-barnim.de/informationen/veranstaltungen/

Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Regionalplanung vor Ort“ fand am 5. Oktober in Passow ein weiterer Informationsabend statt. Im Deutsch-Polnischen Begegnungszentrum nutzen ca. 20 Bürger aus den umliegenden Gemeinden die Möglichkeit, sich über die Arbeit der Regionalen Planungsstelle bei der Erstellung des Regionalplans sowie das Regionale Energiemanagement und die Wasserstoffregion Uckermark-Barnim zu informieren.

Erwartungsgemäß war das Thema Windenergie jenes mit dem meisten Gesprächsbedarf. Die Auswirkungen des Regionalplanes auf die Steuerung der Windenergie wurden positiv von den Teilnehmern aufgenommen. Vielen wurde bewusst, dass Regionalplanung keine „Windplanung“ ist, sondern der Steuerung dieser dient, wobei sie zahlreiche Interessen und Nutzungsansprüche zusammenführen muss, welche dann im Regionalplan auch angemessen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus wurden Themen, wie die Planungshoheit der Kommunen und deren Einflussmöglichkeiten auf den Regionalplan und Entwicklungen im Bereich Gewerbe, Siedlung und erneuerbare Energien ausführlich diskutiert.

Wir bedanken uns bei Herrn Dr. Zimmer für die Moderation, bei den Regionalräten Herrn Christoffers und Herrn Dr. Gerlach sowie bei Herrn Bretsch als stellvertretendem Landrat und Herrn Moritz als stellvertretendem Bürgermeister der Stadt Schwedt für Ihre Diskussionsbeiträge.

Am 19. September fand die dritte Veranstaltung der Reihe “Regionalplanung vor Ort” in Fürstenwerder statt. Etwa 30 Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, mit der Planungsstelle ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen zum Entwurf 2023 des integrierten Regionalplans zu stellen. Frau Buchholz von der Gemeinde Nordwestuckermark organisierte Raum und Technik und Herr Klatt hielt einleitende Worte. Die Herren Christoffers und Profitlich beteiligten sich als Regionalräte an der Diskussion.

Die aktuellen Inhalte des neuen Entwurfs 2023 des integrierten Regionalplans wurden vorgestellt und die Konzepte der Planung erläutert. Insbesondere wurde zum Thema Windenergienutzung diskutiert, aber auch die Herausforderungen in den Bereichen Rohstoffabbau, Verkehrsinfrastruktur und kulturlandschaftliche Handlungsräume kamen deutlich zur Sprache. Hier spielen natürlich auch die ländlich geprägte Struktur, weite Entfernungen innerhalb der Gemeinde sowie die rasante Veränderung der Kulturlandschaft eine nicht unerhebliche Rolle.

Im Ergebnis wurde uns von vielen Teilnehmern bescheinigt, dass das Verständnis für die Notwendigkeit eines Regionalplanes deutlich gewachsen ist. Die Aufgabe, einen Ausgleich aller Interessen und Nutzungskonflikte zu schaffen, wurde von den meisten Bürgern als durchaus gelungen bestätigt.

Adlersaal Werneuchen Infoveranstaltung

Die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim setzte am 30. August 2023 ihre Veranstaltungsreihe „Regionalplanung vor Ort“ in Werneuchen fort. Im Adlersaal in Werneuchen nutzen etwa 40 Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit der Planungsstelle ins Gespräch zu kommen und ihre Fragen zum Entwurf des integrierten Regionalplans zu stellen. Vielen Dank an Frau Hupfer von der Stadt Werneuchen, den Herren Christoffers und Dr. Maleuda als Regionalräte für die Diskussionsbeiträge und Herrn Dr. Zimmer für die Moderation.

Aktuelle Inhalte des neuen Entwurfs 2023 des Regionalplanes wurden vorgestellt. Es wurde angeregt, aber sehr sachlich insbesondere zu den Themen Windenergienutzung und Siedlungsentwicklung diskutiert. Im Ergebnis wurde von vielen Teilnehmern positiv aufgenommen, dass der vorliegende Entwurf einen wichtigen Beitrag zum Interessenausgleich sowie zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Entwicklungsmöglichkeiten in der Region leistet.

Weitere Informationen zum „integrierten Regionalplan“ Uckermark-Barnim finden Sie hier.

 „Regionalplanung vor Ort“ ist eine Veranstaltungsreihe, um die Arbeit der Planungsgemeinschaft und den neuen Entwurf des integrierten Regionalplans vorzustellen. Die Vor-Ort-Termine begleiten die Auslegung des Entwurfes 2023 des integrierten Regionalplans.
Die Auftaktveranstaltung am 4. Juli 2023 in Hohengüstow haben ca. 40 Gäste besucht. In den etwa 3h wurden viele unterschiedliche Aspekte der Regionalplanung erörtert und auch strittige Themen sehr sachlich diskutiert. Unser Ziel ist es, den Bürger/-innen vor Ort die Vielzahl an Aufgaben und Herausforderungen verständlich zu erklären und zu zeigen: Regionalplanung ist mehr als nur 2,2% Windenergie.

Wir danken den Gästen und freuen uns auf die im August folgenden Veranstaltungen. Diese werden auf unserer Webseite angekündigt.

Dokumente

Niederschriften der Sitzungen

Die Niederschriften werden ohne Anlagen veröffentlicht. Die Anlagen sind bei Bedarf in der Regionalen Planungsstelle einsehbar.

Hinweise, Rechtsgrundlagen & Formulare

FAQ – Fachbegriffe

Ein Bebauungsplan ist ein Instrument, das von einer Gemeinde oder Stadt erstellt wird, um die Nutzung von Land und Gebäuden in einem bestimmten Gebiet zu regeln.  Er enthält unter anderem Angaben zur Art und Größe der baulichen Nutzung, der Größe der Baugrundstücke, von Verkehrsflächen oder Sport- und Spielanlagen.

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) sind Schutzgebiete, die im Rahmen der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union ausgewiesen wurden. Sie dienen dem Schutz von wildlebenden Pflanzen- und Tierarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Die FFH-Richtlinie wurde 1992 verabschiedet und ist seitdem in allen Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt worden.

Ein Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der von einer Gemeinde oder Stadt erstellt wird, um die groben Maßstäbe zur baulichen und anderweitigen Nutzung eines Gemeindegebiets festzulegen. Er ist im Gegensatz zum Bebauungsplan nicht verbindlich, sondern lediglich vorbereitend. Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Gemeindegebiet und dient als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Ein Freiraumverbund ist eine Kategorie der Raumordnung, die im Rahmen der Landesplanung dazu dient, wertvolle Teile des Freiraums im Planungsraum zu erfassen und miteinander zu verbinden. Das Ziel besteht darin, den Naturhaushalt zu stabilisieren und die Artenvielfalt in den betroffenen Gebieten zu erhalten. Der landesplanerische Freiraumverbund ist eine Kategorie des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion (LEP HR) und umfasst die funktional hochwertigen Teile des im gesamten Planungsraum vorhandenen Freiraumes.

Grundfunktionale Schwerpunkte (GSP) sind die funktionsstärksten und besonders gut ausgestatteten Ortsteile von Gemeinden, die nicht als Zentraler Ort festgelegt worden sind. Die Auswahl der GSP erfolgt anhand von Anforderungen, die im Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion (LEP HR) formuliert sind. In den GSP sollen die vorhandenen Grundversorgungseinrichtungen gesichert und andererseits der Bevölkerung eine Versorgung der kurzen Wege ermöglicht werden. Sie sollen von den anderen Ortsteilen und benachbarten Gemeinden mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein und eine wichtige Verkehrsverknüpfungsfunktion im Verkehrsnetz, insbesondere in Verbindung zu den Mittelzentren, haben.

Ein Landschaftsschutzgebiet (kurz LSG oder LS) ist eine Gebietsschutzkategorie des Naturschutzrechts in Deutschland, Österreich und Südtirol. Im Gegensatz zu Naturschutzgebieten zielen Schutzgebiete des Landschaftsschutzes auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft ab und sind oft großflächiger angelegt. Die Auflagen und Nutzungseinschränkungen sind hingegen geringer. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten.

Mittelzentren sind Orte innerhalb eines räumlich bestimmten Bereichs, in dem für die Bevölkerung Waren und Dienste des gehobenen, über die Grundversorgung hinausgehenden Bedarfs angeboten werden sollen. Neben der Grundversorgung umfasst das Angebot der Mittelzentren auch den periodischen Bedarf, insbesondere Fachärzte, Kaufhäuser, Kinos, kulturelle Angebote, Krankenhäuser, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Schwimmbäder und weiterführende Schulen und Berufsschulen. 

Motorisierter Individualverkehr (MIV) ist ein Begriff aus dem Verkehrswesen, der sich auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen wie Pkw, Motorrädern, Mopeds und Mofas im Personenverkehr bezieht.

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein Sammelbegriff für Angebote im Nahverkehr, die nach einem regelmäßigen Fahrplan verkehren und die jeder nutzen kann. Der ÖPNV umfasst den Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung bzw. öffentlichen Daseinsvorsorge auf Straße, Schiene, Wasser und mittels Luftseilbahn. Daneben existieren auch Sonderformen des Linienverkehrs.

Im Gegensatz zum Motorisierten Individualverkehr (MIV), bei dem Kraftfahrzeuge wie Pkw, Motorräder, Mopeds und Mofas im Personenverkehr genutzt werden, werden beim ÖPNV Verkehrsmittel von vielen Personen gemeinsam genutzt. Der ÖPNV hat eine wichtige Rolle in der Mobilitätswende und trägt zur Reduzierung von Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und Staus bei.

Ein Regionaler Wachstumskern (RWK) ist eine Region, die von der Landesregierung Brandenburg in ausgewählten wirtschaftlichen Branchen besonders gefördert wird. Die Förderung soll zukunftsfähige Branchen unterstützen, die in den einzelnen Regionen Brandenburgs bereits Fuß gefasst haben und starke Wachstumspotenziale versprechen. Die Landesregierung Brandenburg hat 2004 die Förderung neu ausgerichtet und unter Einbeziehung von 26 Städten und Gemeinden 15 Regionale Wachstumskerne geschaffen.

Die Wachstumskerne haben sich zu regionalen Arbeitsplatzzentren für ihr Umland entwickelt. Sie sind Motoren der Regionalentwicklung und spielen damit eine wichtige Rolle für die Entwicklung des gesamten Landes. Zu den Regionalen Wachstumskernen zählen: Prignitz, Neuruppin, Oranienburg-Hennigsdorf-Velten, Schwedt/Oder, Eberswalde, Fürstenwalde/Spree, Frankfurt (Oder)-Eisenhüttenstadt, Cottbus, Spremberg, Westlausitz, Schönefelder Kreuz, Luckenwalde, Ludwigsfelde, Potsdam sowie Brandenburg an der Havel. 

Ein Regionalplan ist ein Planungsinstrument, das im Rahmen der Raumordnung eingesetzt wird, um die Ziele der Raumordnung in den Regionen zu konkretisieren und umzusetzen . Der Regionalplan legt die anzustrebende räumliche Entwicklung und Ordnung einer Region als Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest . Er gibt damit unter anderem einen verbindlichen Rahmen für die Bauleitplanung der Gemeinden vor . Die Aufgaben der Regionalplanung umfassen unter anderem die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplanes, die Integration des Landschaftsrahmenplans für die Region in den Regionalplan sowie die Beratung der Träger der Bauleitplanung, der anderen öffentlichen sowie der sonstigen (privaten) Planungsträger .

Ein Special Protection Area (SPA) ist ein Vogelschutzgebiet, das im Rahmen des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 ausgewiesen wurde. Die Vogelschutzgebiete werden nach EU-weit einheitlichen Standards von den Bundesländern ausgewählt und unter Schutz gestellt. Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden, im europäischen Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume. Die Vogelschutzrichtlinie soll sämtliche wildlebenden heimischen Vogelarten schützen; in Überseegebieten der EU heimische Vogelarten sind nicht erfasst.

Tierökologische Abstandskriterien sind ein Bewertungsmaßstab im Bereich des besonderen Artenschutzes. Sie dienen zur Sicherstellung eines landesweit einheitlichen Bewertungsmaßstabes und bilden die fachliche Grundlage für Stellungnahmen der Naturschutzbehörden . Der Erlass zum Artenschutz in Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen (AGW-Erlass) enthält neugefasste tierökologische Abstandskriterien, die sich mit Fragen wie folgenden befassen: In welchen Abständen von Adlerhorsten können Windenergieanlagen (WEA) errichtet und betrieben werden, so dass diese nicht dem Schlag der Rotorblätter ausgesetzt sind? Zu welchen Jahres- und Tageszeiten müssen Windräder abgeschaltet werden, um die Tötung großer Anzahlen von Fledermäusen zu vermeiden? Wie können Genehmigungsverfahren rechtssicher und zügiger geführt werden, um den Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Artenschutz zu realisieren?

Ein Vorbehaltsgebiet ist ein Gebiet, in dem bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen besonderes Gewicht beigemessen wird. es kann aber auch zu anderen ergänzenden Nutzungen kommen, soweit diese mit dem Vorbehalt vereinbar sind.

Beispiele: Vorbehaltsgebiete für den Abbau von Bodenschätzen oder die Errichtung von Windkraftanlagen.

Ein Vorranggebiet ist ein Gebiet, in dem eine bestimmte Angelegenheit vorrangig vor anderen Angelegenheiten zu erfüllen ist. Es ist ein Ziel der Raumordnung und es gibt bestimmte raumbedeutsame Funktionen oder Nutzungen vor, während andere ausgeschlossen werden, soweit diese mit den vorrangigen Funktionen oder Nutzungen nicht vereinbar sind. Beispiele für Vorranggebiete sind Vorranggebiete für Windenergie, Rohstoffsicherung, hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen, Siedlungsentwicklung oder Natur und Landschaft .

Ein Wasserschutzgebiet ist ein Gebiet, in dem besondere Regeln gelten, um das Wasser vor Verschmutzung zu bewahren. In Deutschland werden Wasserschutzgebiete durch die zuständige Landesregierung festgesetzt und durch Rechtsverordnung geregelt. In Wasserschutzgebieten gelten festgelegte Verbote und Handlungsbeschränkungen, um das Wasser vor Verunreinigungen zu schützen.