Der Regionalvorstand besteht aus einem oder einer Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Regionalvorstands werden von der Regionalversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Vier der Vorstandsmitglieder müssen aus dem Kreis der geborenen Regionalrät/-innen stammen. Alle Teile der Region sollen durch die Vorstandsmitglieder angemessen vertreten sein.
Aufgrund der am 09.06.2024 stattgefundenen Kommunal-/Kreistagswahlen und der Änderung der Hauptsatzung wird es noch Anpassungen bei im Regionalvorstand geben.