Erläuterungen zur Planungsabsicht

Anlass und Zielstellung der Planergänzung
Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat am 8. Dezember 2025 den Beschluss gefasst, den integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim im Kapitel „Vorbehaltsgebiete Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ zu ergänzen. Die Ergänzung des integrierten Regionalplans soll ausschließlich zeichnerische und textliche Festlegungen zu Vorbehaltsgebieten (VB) „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ enthalten. Die im integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim rechtskräftig festgelegten Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ bleiben davon unberührt, ebenso die weiteren Festlegungen des integrierten Regionalplans.

Im integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim (Satzung 2024) sind 29 Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ festgelegt. In den als Vorbehaltsgebiet „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ (VB Gewerbe) festgelegten Gebieten ist der Flächenvorsorge für überörtlich bedeutsame gewerbliche Ansiedlungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen.

Im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des integrierten Regionalplans wurden noch einmal zusätzliche Standorte durch die Kommunen benannt, für die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den integrierten Regionalplan noch Belange geprüft werden mussten (z.B. Siedlungsanschluss gemäß Landesentwicklungsplan). Diese Prüfung erfolgt nun im Rahmen einer Planergänzung.

Aktuelles

Erläuterungen zum Beschluss

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 8. Dezember 2025 den Beschluss gefasst, den integrierten Regionalplan im Thema Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ zu ergänzen.
Anlass für die Prüfung einer Planergänzung war die Anregung zusätzlicher Vorbehalts-gebiete regional bedeutsames Gewerbegebiet im Beteiligungsverfahren 2023. Explizit wurden Erweiterungen der Vorbehaltsgebiete regional bedeutsames Gewerbegebiet im Bereich Bernau Süd und in Rosow gefordert.
Grundsätzlich besteht eine Knappheit an Gewerbeflächen im Land Brandenburg, was sich ggf. hemmend auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region auswirken kann. Darüber hinaus bestehen auf Grund des laufenden Transformationsprozesses in Schwedt besondere Flächenbedarfe.
Ein Planergänzungsverfahren bietet eine geeignete Lösung, um dem Ansinnen, geeignete Gewerbeflächen in der Region Uckermark-Barnim bereitzustellen, schnellstmöglich Rechnung tragen zu können. Im integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim sind bereits 29 Vorbehaltsgebiete „Regional bedeutsames Gewerbegebiet“ festgelegt. In diesen Gebieten ist der Flächenvorsorge für überörtlich bedeutsame gewerbliche Ansiedlungen bei der Abwägung mit konkurrierenden raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen ein besonderes Gewicht beizumessen.
Um einen Planentwurf zu erarbeiten werden nun zunächst Informationen von Trägern öffentlicher Belange eingeholt, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können. Ein Entwurf soll der Regionalversammlung im Sommer 2026 vorgestellt werden, im Anschluss soll die öffentliche Auslegung erfolgen.