Aufgaben und Herausforderungen
An den Raum und seine Ressourcen werden vielfältige Nutzungsansprüche gestellt, dazu zählen unter anderem land- und forstwirtschaftliche Nutzung, die Errichtung von Infrastruktur, der Bau von Siedlungen, die Einrichtung von Flächen für Gewerbe oder Industrie und vieles mehr. Ziel ist es durch Steuerung der Raumnutzung, mögliche Konflikte zwischen den einzelnen raumbezogenen Nutzungsinteressen zu vermeiden, indem die überörtlichen und überfachlichen Belange unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Erfordernisse abgewogen werden.
Die Regionalplanung stellt die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region dar, dabei geben die Regionalpläne den Rahmen sowie die Grundsätze und Ziele der Raumordnung vor. Sie sind aus dem gemeinsamen Landesentwicklungsprogramm und dem gemeinsamen Landesentwicklungsplan (LEP HR) zu entwickeln und vertiefen die Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Sie konkretisieren diese für die jeweiligen Regionen zur Sicherung und Entwicklung der natürlichen und wirtschaftlichen Lebensgrundlagen.
Die Regionalpläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen Darstellungen, der Maßstab beträgt dabei 1:100.000. Regionalpläne können auch in sachlichen und räumlichen Teilplänen aufgestellt werden. Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) gibt uns folgende Themen für die Bearbeitung vor:
Ziel unserer Arbeit ist, soweit möglich, alle Belange zu berücksichtigen und in unseren Plänen darzustellen. Wir sind dabei unabhängig von wirtschaftlichen Einflüssen und setzen die Vorgaben der politischen und planerischen Gremien um.
Eines der Themen, welches den größten Diskussionsraum in unserer täglichen Arbeite einnimmt ist die Ausweisung von Vorrangebieten für Windenergie.
In der Vergangenheit musste z.B. der Windenergie „substantiell“ Raum zur Verfügung gestellt werden. Es gab keine fixen Prozent- oder Flächenangaben, die erreicht werden mussten. Es wurden ausschließlich alle Tabukriterien berücksichtigt und daraus ermittelt wieviel Potenzialfläche zur Verfügung steht.
Mit den neuen bundesrechtlichen Vorgaben entfällt diese Vorgehensweise, da jetzt konkrete Flächenbeitragswerte vorgegeben und auszuweisen sind. Dies wird durch eine Positivplanung umgesetzt und 2,2% der Fläche der Planungsregion werden als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen.
Wenn man ausschließlich die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie Naturschutz- und Vogelschutzgebiete sowie festgelegte Abstände zu Ortslagen und den Freiraumverbund berücksichtigt, sind gegenwärtig ca. 12 % der Planungsregion für die Nutzung der Windenergie zulässig.
Kriterien der Regionalplanung, wie z. B. eigene Festlegungen zu Gewerbeflächen, Siedlungen und zur Rohstoffgewinnung oder auch Abstände zu Einzelgehöften, reduzieren die Fläche für die Nutzung der Windenergie auf ca. 2,2 % der Fläche der Planungsregion.
Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt:
- als Positiv werden dabei Flächen angesehen, welche bereits vorgeprägt sind, da dies
- eine Genehmigungsfähigkeit erwarten lässt
- einen sparsamen Umgang mit Flächen bedeutet
- vorhandene Infrastruktur berücksichtigt
- als Negativ- bzw. Abwägungskriterien stehen dem u.a. gegenüber
- Naturschutzgebiete
- Vorranggebiet Freiraumverbund
- Siedlungsgebiete und 1.000m Vorsorgeabstände zu Ortslagen
- Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung oder bedeutsame Gewerbegebiete
- Anbauverbotszonen um Linienförmige Infrastruktur (Straßen und Bahntrassen)
Mehr zur Planung der Windenergienutzung finden sie hier.
Auch bei der Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Tourismus und Gewerbe oder dem Freiraumverbund werden solche Aspekte ausführlich geprüft und gemeinsam mit den regionalen Akteuren besprochen und berücksichtigt. Im Ergebnis geht es darum, Pläne so zu erstellen, dass alle Akteure ihre Bedürfnisse gewürdigt sehen und die Region sich sinnvoll und nachhaltig entwickeln kann.