Aufgaben und Struktur der Regionalen Planungsgemeinschaft
Die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim wurde im Jahre 1993 auf der Grundlage des „Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg (RegBkPlG)“ gegründet.
Der Regionalen Planungsgemeinschaft obliegt als Träger der Regionalplanung die Pflichtaufgabe, einen Regionalplan aufzustellen, fortzuschreiben, zu ändern und zu ergänzen. Zusätzlich kann sie weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Regionalplanung übernehmen. In diesem Sinne versuchen die Regionalen Planungsgemeinschaften zunehmend, komplexe räumliche Entwicklungen durch verschiedene Aktivitäten anzustoßen. Auf der Grundlage von regionalen Entwicklungskonzepten sollen die regionalen Akteure in die Lage versetzt werden, durch vernetztes Handeln Synergieeffekte für die Entwicklung der Region zu erzeugen. Der Regionalplanung kann dabei eine wichtige Rolle als Moderator von Entwicklungsprozessen zukommen.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts deren finanzielle Ausstattung durch das Land Brandenburg erfolgt. Die Regionalplanung im Land Brandenburg ist kommunal verfasst. Die Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften sind jeweils die Kreise und ggf. die kreisfreien Städte in der Region. In der Planungsregion Uckermark-Barnim sind dies der Landkreis Uckermark und der Landkreis Barnim.
Die fachliche Aufsicht wird durch die Landesplanungsbehörde ausgeübt. Diese erlässt in Abstimmung mit den zuständigen obersten Landesbehörden Richtlinien mit einheitlichen Kriterien über die Inhalte und deren Darstellung sowie über das Verfahren bei der Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung der Regionalpläne und die Genehmigung von Regionalplänen.
Die Organe der Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Regionalversammlung und der Regionalvorstand.