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Sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ 2004

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim stellte am 11. April 2016 den fortgeschriebenen sachlichen Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ als Satzung fest.

Mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 43/2016 vom 18. Oktober 2016 ist der sachliche Teilregionalplan in Kraft getreten.

Mit seinem Inkrafttreten verdrängt der fortgeschriebene sachliche Teilregionalplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ den sachlichen Teilregionalplan in der Fassung der Neuveröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 38/2004 vom 29. September 2004.

Der von der Regionalversammlung Uckermark-Barnim am 3. März 2004 erneut als Satzung festgestellte sachliche Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ wurde gemäß § 2 Abs. 8 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) vom 13. Mai 1993 (GVBl. I S. 170), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. März 2001 (GVBl. I S. 42) von der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Ministerien mit Bescheid vom 22. Juli 2004 genehmigt.

Der sachliche Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ vom 4. Oktober 2000 wurde als Satzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim im Amtlichen Anzeiger als Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg vom 29. August 2001 erstmals veröffentlicht (ABl./AAnz. S. 1199). Aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt 2004 die Veröffentlichung gemäß § 2 Abs. 8 RegBkPlG im Amtsblatt für Brandenburg.

Unterlagen

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 6. August 2004 Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“

Festlegungskarte M 1:100.000

Erläuterungskarten

Erläuterungskarte Rohstoffsicherung M 1:300.000
Erläuterungskarte Windnutzung M 1:300.000