Im Rahmen der 28. Regionalversammlung am 14.12.2015 in Eberswalde wurden die Ergebnisse des Entwicklungskonzepts der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin vorgestellt. Die Raumplanungsbehörden der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg haben gemeinsam mit dem Raumplanungsbüro der Wojewodschaft Westpommern das „Entwicklungskonzept der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin“ fertiggestellt. Seit Juli ist die Federführung für die deutschen Partner im Projekt auf Mecklenburg-Vorpommern übergegangen und wird dort in der Staatskanzlei weiter bearbeitet.
Entwicklungskonzept der grenzüberschreitenden EMR Szczecin
Projekthintergrund
Die Stadt Stettin (Szczecin) ist mit der politischen Wende Anfang der 90er Jahre und insbesondere seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union im Jahr 2004 von einer nationalen Randlage in eine Position zunehmender nationaler und grenzüberschreitender Verflechtungen gerückt.
Dieser neuen Position der Metropole Stettin (Szczecin) sind sich die polnischen Partner in der Region bewusst. Sie haben auf dieser Basis unter Federführung des Raumplanungsbüros der Wojewodschaft Westpommern im Jahr 2011 „Entwicklungsprioritäten des polnischen Teils der grenzüberschreitenden Metropolregion Stettin (Szczecin)“ erarbeitet und beschlossen. Dies ist Ausgangspunkt für eine Projektinitiative, diese Aktivitäten länderübergreifend auszudehnen und die Ergebnisse in einem gemeinsamen „Entwicklungskonzept für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin (Szczecin)“ unter Einbeziehung der Metropole Berlin darzustellen.
Hierzu unterzeichneten die für die Raumordnung bzw. in Berlin für Stadtplanung zuständigen Abteilungsleitungen der Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie das Raumplanungsbüro der Wojewodschaft Westpommern im November 2012 eine entsprechende Absichtserklärung.
In einem ersten Schritt sollen für den deutschen Projektraum Entwicklungsprioritäten nach dem Vorbild der bestehenden polnischen Entwicklungsprioritäten bis Sommer 2013 formuliert werden.
Auf dieser Grundlage werden danach die gemeinsamen Arbeiten an dem „Entwicklungskonzept für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin (Szczecin)“ aufgenommen.
Die Interessen der deutschen Seite werden dabei durch eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der deutschen Partner zusammensetzt, vertreten. Zur Begleitung der fachlichen Projektarbeit auf deutscher Seite wurde das Büro complan Kommunalberatung GmbH, Potsdam gebunden.
Die Interessen der polnischen Partner werden durch das Regionale Raumplanungsbüro der Wojewodschaft Westpommern vertreten.
Die Vertreter aller Partner beider Staaten bilden die gemeinsame Steuerungsgruppe für das Projekt.
Das Regionale Raumplanungsbüro der Wojewodschaft Westpommern und das Büro complan Kommunalberatung GmbH werden in enger Kooperation das Entwicklungskonzept für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin (Szczecin) erstellen.
Für das gemeinsame Leitbild und das Entwicklungskonzept sind folgende fachliche Schwerpunkte in der Absichtserklärung vom November 2012 formuliert worden:
- „die Entwicklung der Metropolenfunktionen von Szczecin für die Abdeckung der Bedarfe des funktionalräumlich verflochtenen Umlandes beiderseits der Grenze,
- die gemeinsame Identifikation und Positionierung von Szczecin und Berlin in Europa,
- die kooperative Zusammenarbeit von Mecklenburg-Vorpommern, der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und der Wojewodschaft Westpommern mit der grenzüberschreitenden Metropolregion Szczecin,
- Entwicklung einer grenzüberschreitenden Modellregion für erneuerbare Energien im Kontext der Energiesicherheit der Systeme,
- die Bedeutungssteigerung von Binnenhäfen in der Region, insbesondere entlang der Oder und der Havel-Oder-Wasserstraße,
- die Bedeutungssteigerung von Seehäfen im europäischen Kontext als wesentlicher Entwicklungsfaktor für die Wirtschaft in der Region,
- die Verbesserung der verkehrlichen Anbindung der Region nach innen und außen,
- die Entwicklung von modernen Transport- und Verkehrssystemen im Bereich des öffentlichen Stadtverkehrs,
- den Ausbau von wissenschaftlichen und technologischen Verbindungen im Bezug auf die Zusammenarbeit mit der Industrie sowie im Bereich des Expertenaustauschs innerhalb der Region wie auch mit anderen Metropolregionen,
- der Schutz von natur- und kulturräumlichen Potentialen der Region sowie ihre gezielte Nutzung für die Entwicklung der Region,
- die Verbesserung der Effizienz der Wasserwirtschaft im Bereich des aktiven Hochwasserschutzes unter Berücksichtigung vorliegender raumordnerischer Konzepte und Programme,
- Integration des hierarchischen Systems der Siedlungsstruktur in der Region,
- die Entwicklung der Region unter Beachtung des demographischen Wandels, und
- die Verbesserung der Lebensqualität.“
Die Ergebnisse der Gemeinschaftsarbeit sollen im Rahmen einer Präsentation durch die politischen Gremien als Leitbild bestätigt werden. Auf dieser Grundlage soll die vertiefende konzeptionelle Arbeit für das Entwicklungskonzept fortgeführt werden.