Flieder vor Raps

Regionalplanung in Uckermark und Barnim

Die Regionalplanung der Landkreise Uckermark-Barnim hat sich 1993 gebildet und ist seit dem unter der Bezeichnung Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim aktiv.

Für die Regionalplanung der Landkreise Uckermark und Barnim zuständig zu sein bedeutet, dass wir einen Regionalplan erstellen, aktualisieren, ändern und ergänzen. In diesem Plan werden die verschiedenen komplexen räumlichen, planerischen und gesetzlichen Entwicklungen berücksichtigt.

Durch die unterschiedlichen Projekte, Aktivitäten und Entwicklungskonzepte sollen die Akteure in unserer Region zum vernetzten Handeln angeregt und so Synergieeffekte für die Region geschaffen werden. Die Regionalplanung kann und will dabei eine wichtige Rolle als Moderator von Entwicklungsprozessen spielen.

Regionalplanung in unserer Region Beispielbild

Unsere Planungsregion

Unsere Planungsregion befindet sich im Nordosten Brandenburgs und erstreckt sich von Berlin nach Mecklenburg-Vorpommern. Wir grenzen darüberhinaus an unser Nachbarland Polen und werden von den Landkreisen Märkisch-Oderland und Oberhavel eingegrenzt.

Die Gremien

Die Organe der Regionalen Planungsgemeinschaft sind gemäß § 5 Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RgBklG) die Regionalversammlung und der Regionalvorstand. Zusätzlich zu den Organen wurde ein Planungsausschuss mit beratender Funktion gebildet.

Plenarsaal_Eberswalde_von_Torsten_Stapel
Teamzeichnung

Die Planungsstelle

Der Planungsstelle obliegt die Erfüllung der Aufgaben der Regionalen Planungsgemeinschaft. Zu den Aufgaben gehört u.a. die Entwürfe zur Aufstellung, Änderung oder Fortschreibung des Regionalplanes oder Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorhaben von regionaler Bedeutung.