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Rechtsgrundlagen

Die Rechtsverhältnisse der Regionalen Planungsgemeinschaft, die Aufgaben und die Arbeitsweise ihrer Organe sowie ihr Sitz werden durch die Hauptsatzung geregelt.

Die Geschäftsordnung beinhaltet die Verfahrensregelungen, nach denen Sitzungen der Regionalversammlung, des Regionalvorstandes und des Planungsausschusses abzulaufen haben.

Die Regionalräte arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Entschädigung für ihre Tätigkeit laut Entschädigungssatzung 2021. Für die Beantragung von Entschädigungen ab dem 23.03.2021 steht ein neues Formular zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung.


Weiterhin gelten übergeordnete Rechtsgrundlagen und Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung:

  • Das Raumordnungsgesetz (ROG) bildet die Bundespolitische Rahmengesetzgebung.
  • Die Aufgaben und Ziele der Landesplanung beinhaltet das Landesplanungsgesetz und Vorschaltgesetz zum Landesentwicklungsprogramm für das Land Brandenburg (Brandenburgisches Landesplanungsgesetz (BbgLPlG). Darin werden insbesondere die grundlegenden raumordnerischen Ziele für das Land Brandenburg dargestellt.
  • Das Gesetz zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg (RegBkPlG) beschreibt die Aufgaben der Regionalplanung und regelt den Aufbau der Regionalen Planungsgemeinschaften.
  • Der Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) regelt die Gemeinsame Landesplanung für Berlin und Brandenburg.

Die Instrumente zur Festlegung von Grundsätzen und Zielen der Raumordnung für das Land Brandenburg sind das Landesentwicklungsprogramm (LEPro 2007) und die Landesentwicklungspläne.

Der Regionalplan (2016) ist aus dem Landesentwicklungsprogramm (LEPro) 2007 und dem Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) 2009 (Verordnung vom 27. Mai 2015, in Kraft getreten mit Wirkung vom 15. Mai 2009) entwickelt. Der Regionalplan schreibt den Regionalplan sachlicher Teilplan „Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2004 fort (Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 38 vom 29. September 2004).

Der LEP BB wurde mit dem Inkrafttreten des Landesentwicklungsplans Hauptstadtregion Berlin Brandenburg (LEP HR) am 01.07.2019 verdrängt. Der LEP HR bildet damit die Planungsgrundlage für zukünftige Regionalpläne.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 49 vom 11. Dezember 2019 hat die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg darüber hinaus eine neue Richtlinie für Regionalpläne in Kraft gesetzt.

Diese regelt die Umsetzung der Planungsaufträge aus dem LEP HR.